Eintritt Kindergarten
Für die Anmeldung der Kindergartenkinder für das Schuljahr 2027/28 werden alle Eltern persönlich angeschrieben. Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt die Schullaufbahn, welche 11 Jahre dauert. Gemäss Volksschulgesetz werden folgende Kinder schulpflichtig und müssen für den Kindergarten angemeldet werden:
- Kinder, die bis zum 31.07.2027 das 4. Lebensjahr vollendet haben (geb. 01.08.2022- 31.07.2023).
- Kinder, die im letzten Schuljahr zurückgestellt wurden.
Die Kindergartenzuteilungen werden von der Schulleitung vorgenommen und den Eltern spätestens Ende Mai 2027 mitgeteilt.
Terminplan
Für Auskünfte stehen unsere Schulverwaltung sowie die Schulleitung Kindergarten gerne zur Verfügung.
| Versand Einladung Elterninformationsabend | Dezember 2026 |
| Elterninformationsabend (Teil 1) - Einladung erfolgt separat | 14. Januar 2027 |
| Versand Anmeldeformulare | 14. Januar 2027 |
| Publikation Mitteilungsblatt | 15. Januar 2027 |
| Schriftliche Anmeldung durch die Eltern | bis 5. Februar 2027 |
| Rückstellungsgesuche | bis 5. Februar 2027 |
| Versand Kindergartenzuteilung | 27. Mai 2027 |
| Elterninformationsabend (Teil 2) - Einladung erfolgt separat | 8. Juni 2027 |
| Beginn Schuljahr 2026/27 | 23. August 2027 |
Rückstellungen und vorzeitiger Kindergarteneintritt
Ein vorzeitiger Kindergarteneintritt ist nicht möglich.
Sofern der Entwicklungsstand eines Kindes es als angezeigt erscheinen lässt, kann die Schulpflege die Rückstellung um ein Jahr bewilligen. Eine Rückstellung von der Schulpflicht (Eintritt in den Kindergarten) ist nur dann möglich, wenn für ein Kind Schwierigkeiten zu erwarten sind, die auch mit sonderpädagogischen Massnahmen nicht zu bewältigen sind.
Ein begründetes, schriftliches Gesuch ist gemeinsam mit einer ärztlichen Empfehlung bei der Schulverwaltung, Zilacherstrasse 12, 8427 Rorbas, einzureichen.
Die Frist für das Einreichen eines Rückstellungsgesuchs entnehmen Sie bitte dem Terminplan.